Sensationelles Seeabkommen

Wie ein historisches UN-Abkommen unsere Meere schützen kann

Jahrelang wurde gerungen, gekämpft und gestritten. Doch nun endlich ist ein historisches UN-Abkommen zum Schutz der hohen See verabschiedet worden.  

Das Problem: Bislang war der Bereich ab 200 Meilen von der Küste, der knapp die Hälfte der Erdoberfläche ausmacht, ein fast rechtsfreier Raum, in dem allerlei wirtschaftliche Aktivitäten und auch Umweltzerstörungen erlaubt waren. Dank des Abkommens ist es nun möglich, dass auch Meeresgebiete außerhalb der 200-Meilen-Zone geschützt werden und in diesen kommerziellen Aktivitäten wie Fischfang oder Unterwasserbergbau zum Schutz der Natur verboten werden.1

Das UN-Artenschutzabkommen, das letztes Jahr verabschiedet wurde, gilt damit auch für das Meer. Ziel des Abkommens ist es, bis zum Jahr 2030 Schutzgebiete auszuweisen, die 30 Prozent der Land- und Meeresfläche des Planeten abdecken.  

Ein hehres Ziel, das selbstverständlich erscheint. Es allerdings keineswegs war. Denn zwei wesentliche Streitpunkte machten die Verhandlungen zu einer zähen Angelegenheit.2

Erstens ging es um die Aufteilung der Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen im Meer. Wahrscheinlich gibt es mehrere Millionen Arten im Meer, die zum Teil noch nicht entdeckt sind. Das Erbgut dieser noch unbekannter Arten könnte den Schlüssel für die Entwicklung neuer Medikamente enthalten und daher sehr wertvoll sein. Da jedoch nur reiche Länder die horrenden Mittel für die Tiefseeforschung haben, wollten Entwicklungsländer klarstellen, dass auch sie vom gemeinsamen Erbe der Menschheit gleichermaßen profitieren wollen.3

Zweiter Streitpunkt waren Umweltverträglichkeitsprüfungen für schädliche Unterwasseraktivitäten, die eine Gefahr für die Artenvielfalt im Meer darstellen. So ist der Unterwasserbergbau für Metalle sehr attraktiv, was jedoch unglaublich viel Sand aufwirbelt. Dies kann eine Gefahr für Arten und Ökosysteme sein. Das neue Hochsee-Abkommen sieht nun Umweltverträglichkeitsprüfungen für derartige Aktivitäten vor.4

Nach der offiziellen zeitnahen Verabschiedung des Abkommens, wird es dann möglich sein, auf Konferenzen der Vertragsparteien zu entscheiden, wo die neuen Schutzgebiete entstehen werden. Erfreulich ist, dass dafür kein Konsens erforderlich ist, sondern wohl eine Dreiviertelmehrheit ausreichen wird. Blockaden einzelner Länder können somit verhindert werden.5

Das Abkommen wird unserer Meinung nach zurecht als historischer Tag für den Naturschutz gefeiert und ist, wie Greenpeace es ausdrückt, „ein Zeichen dafür, dass in einer geteilten Welt der Schutz der Natur und der Menschen über die Geopolitik triumphieren kann“.6


Quellenangaben:

1 Klimareporter.de: Revolution im Seerecht:
https://www.klimareporter.de/international/revolution-im-seerecht
(abgerufen am 13.03.2023)

2 Ebd.

3 Ebd.

4 Ebd.

5 Ebd.

6 Ebd.