Cooles Co-Working

Wie neue Arbeitsformen strukturschwache Gegenden wiederbeleben

Die Corona-Pandemie hat so einiges in unserer Gesellschaft verändert. Eine der wenigen positiven Folgen ist die neue Art des Arbeitens. Homeoffice, hybrides Arbeiten und Co-Working. Viele Arbeitgeber:innen sind mittlerweile offen für neue Arbeitsweisen. 

Oftmals gibt es dieses Angebot allerdings nur in großen Städten, während auf dem Land die Angebote fehlen. Eine neue Studie hat nun interessante Erkenntnisse in Bezug auf das sogenannte Co-Working auf dem Land herausgefunden. Das ortsunabhängige Arbeiten in kooperativgenutzten Räumen kann laut Autor:innen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Wiederbelebung von strukturschwachen Gegenden leisten.

Einziger Nachteil: Bislang hängt der Erfolg jedoch noch zu stark von den technischen Bedingungen wie schnellem Internet oder dem sozialen Netzwerk der Gründer:innen ab.  

Dabei liegen die Vorteile dieser neuen Arbeitsform auf der Hand: Flexibles Arbeitsumfeld, Zugang zu einer neuen Community, besserer Austausch von Ideen und eine günstige Infrastruktur.

Besonders in ländlichen Gebieten kann es Arbeitnehmer:innen sehr helfen, einen guten Arbeitsplatz nah am Wohnort nutzen zu können und Pendeln zu vermeiden. Da diese Gebiete besonders unter Abwanderung junger Menschen leiden, könnten Firmen so wieder mehr Arbeitskräfte anziehen. Ein Angebot, das sehr gut zu dem aktuellen Trend des bevorzugten Wohnens im Grünen passt.3 

Das Co-Working auf dem Land könnte so die fehlenden sozialen Kontakte im Homeoffice kompensieren und eine klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben ermöglichen. Und das alles bei schnellem Internet und kurzen Wegen. 

Wir sind davon überzeugt, dass diese Form des Arbeitens auf dem Land eine rosige Zukunft hat und hoffen, dass es bald mehr Angebote in dieser Richtung gibt ;)


Quellenangaben:

1 Forschung und Wissen: Coworking im ländlichen Raum immer gefragter:
https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/oekonomie/coworking-im-laendlichen-raum-immer-gefragter-13377678
(abgerufen am 21.06.2023)

2 Ebd.

3 Ebd.